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Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedinungen

§ 1 Geltungsbereich

Die Rechtsbeziehungen zwischen der Hundeschule "ScM hundeknigge" (im folgenden Hundeschule) zu ihren Kunden bestimmen sich nach den folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind unter http://www.hundeknigge.info abrufbar und werden bei Vertragsschluss jedem Kunden in Papierform ausgehändigt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden durch den Kunden bei Vertragsschluss ausdrücklich anerkannt.

§ 2 Gesundheitliche Voraussetzungen

2.1. Es dürfen nur Hunde an den Veranstaltungen (Training, Gruppenstunden, Seminare etc.) teilnehmen, welche über einen aktuellen Impfschutz verfügen.
2.2. Läufige Hündinnen dürfen nur nach vorheriger Absprache im Einzelfall am Training teilnehmen. Die Hundeschule behält sich vor, in gerechtfertigten Fällen läufige Hündinnen vom Training auszuschließen.
2.3. Darüber hinaus dürfen Hunde mit ansteckenden Krankheiten, Parasitenbefall, Durchfall oder Inkontinenz ebenfalls nur nach Absprache am Training teilnehmen.

§ 3 Zustandekommen des Trainingsvertrages und Terminverhinderungen

3.1. Bei erstmaliger Anmeldung ist die schriftliche Anmeldung über das jeweilige Formular erforderlich. Bei Bestandskunden reicht eine schriftliche Anmeldung per E-Mail, Whats up oder SMS für die Veranstaltungen, Seminare und Trainingsleistungen, wobei bei stets eine ausdrückliche Bestätigung der Hundeschule erforderlich ist
3.2. Die Anmeldung ist für den Kunden bindend. Die Hundeschule behält sich vor, bei zu geringer Teilnehmerzahl (3) ein angekündigtes Seminar oder einen angekündigten Kurs abzusagen. In diesem Fall erhält der Kunde die vollständige Seminar- oder Kursgebühr zurück erstattet.
3.3. Bei Krankheit des Trainers oder aus anderem wichtigem Grund behält sich die Hundeschule vor, auch kurzfristig einzelne Termine abzusagen, sofern nicht Personalersatz oder ein Terminersatz gestellt werden kann. Bei Abokunden gegebenenfalls durch Verlängerung der Abo-Laufzeit.
3.4. Bei den Trainingsverträgen, welchen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegen, handelt es sich um Dienstverträge. Ein bestimmter Kurserfolg – insbesondere eine erfolgreiche Abschlussprüfung oder anderweitige Leistungsprüfung – ist nicht geschuldet.
3.5. Gebuchte Stunden und Kurse sind für den Kunden bindend. Sowohl die Krankheit des Teilnehmerhundes als auch die urlaubsbedingte Abwesenheit führen nicht zu einer Erstattung der (anteiligen) Kursgebühren. Nach vorheriger Absprache kann die Hundeschule im Einzelfall jedoch Ersatztermine anbieten, ein Anspruch hierauf besteht jedoch nicht.
3.6. Die Auswahl des Trainers für den jeweiligen Kurs/ die jeweilige Veranstaltung obliegt der Hundeschule. Es besteht kein Anspruch des Kunden auf einen bestimmten Trainer.
3.7. Die Mindestteilnehmerzahl für das Gruppentraining liegt bei drei Teilnehmern, Gruppentraining findet im wöchentlichen Rhythmus für jeweils 60 Minuten statt.
3.8. In Ausnahmesituationen, etwa dem Ausbruch oder dem Fortbestehen einer Pandemie wird die Hundeschule anstelle der gebuchten Präsenz-Veranstaltung Ersatz in Form von Online-Trainingsangeboten zur Verfügung stellen. Der Kunde ist für diesen Fall mit der Umstellung auf Online-Training einverstanden. Ein Anspruch auf teilweise Rückerstattung der Kursgebühr besteht daher nicht.
3.9. Die Bezahlung der gebuchten Abos erfolgt durchgängig, auch wenn die Hundeschule Ferien macht. Die Gebührenhöhe errechnet sich aus den anfallenden Kosten für 48 Jahreswochen. Hieraus ergeben sich Gesamtrechnungsbeträge für die drei oder sechs Monats-Abos. Die monatlichen Teilbeträge sind hierauf eine Abschlagszahlung.
3.10.Hundeschulferien: Diese sind in den Weihnachtsferien zwei Wochen und weitere zwei Wochen individuelle Ferien der Trainerinnen. Für diese Zeit gibt es keinen Trainingsersatz.

§ 4 Urheberrecht, Vervielfältigungsverbot, Vertragsstrafe

4.1. Alle Kursinhalte sowie alle ausgegebenen Unterlagen unterliegen dem Urheberrecht der Hundeschule und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der Hundeschule weder vervielfältigt noch anderweitig verbreitet oder an Dritte weiter gegeben werden. Bei unerlaubter Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an Dritte wird eine Vertragsstrafe von 1000,00 € fällig.
4.2. Die Hundeschule veröffentlicht selbst aufgenommene Fotos und/oder Videos der Veranstaltungen und Kurse teilweise auf der Homepage, auf Werbeflyern, auf der Facebook-Seite der Hundeschule und /oder verwendet sie als Material für Kurse oder Seminare. Mit der Unterschrift auf der Anmeldung zur Hundeschule erklärt sich der Kursteilnehmer mit der Veröffentlichung einverstanden.

§ 5 Preise

5.1. Die aufgeführten Preise stellen Endpreise dar.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1. Die Seminar - und Trainingsgebühren sind sofort ohne Abzug bei Vertragsschluss fällig. Die Zahlung hat stets im Voraus zu erfolgen.

§ 7 Mitbringen von Tieren, Zuschauern

7.1. Für alle Hunde, welche zu den Veranstaltungen und Trainingseinheiten der Hundeschule mitgebracht werden, muss ein gültiger Impfnachweis (SHPLT) sowie eine bestehende Tierhalterhaftpflicht nachgewiesen werden.
7.2. Die Kunden dürfen nach Absprache mit der Hundeschule von anderen Personen begleitet werden.
7.3. Der Trainingsvertrag bezieht sich jeweils auf einen bestimmten Hund. Das Auswechseln des Trainingshundes bzw. das Mitbringen eines anderen oder eines Zweithundes bedarf der ausdrücklichen Erlaubnis der Hundeschule.

§ 8 Kostenfreies Kennenlernen

Als Zuschauer (ohne Hund) haben Sie die Möglichkeit die Hundeschule und deren Arbeitsweise einmal kostenlos und nach vorheriger Absprache kennenzulernen.

§ 9 Haftungsbeschränkung

9.1. Die Haftung der Hundeschule für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern keine wesentlichen Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betroffen sind. Dies gilt auch für entsprechende Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Hundeschule.
9.2. Die Verantwortung und Haftung für den Hund liegt auch während der gesamten Trainingszeit beim Hundehalter.

§10 Rücktritt durch den Kunden

10.1. Der Kunde kann jederzeit bis zu einer Woche vor Beginn der jeweiligen gebuchten Leistung zurücktreten. Bei einem gebuchten Kurs besteht diese Möglichkeit bis eine Woche vor Beginn der ersten Einheit. Der Rücktritt bedarf der Schriftform, maßgeblich ist der Zugang bei der Hundeschule. Bei einem Rücktritt vor Kursbeginn betragen die Stornierungsgebühren: Ab der zweiten bis maximal vierte Woche vor Beginn: 50% des Kurspreises, bei Stornierung bis zu sechs Tagen vor Kursbeginn: 80%.
10.2. Bei gebuchten Einzelterminen ist eine kostenfreie Stornierung bis 24 Stunden vor Beginn des Trainings möglich. Bei nicht rechtzeitiger Stornierung berechnet die Hundeschule die vollständige Trainingseinheit..
10.3. Nicht in Anspruch genommene und nicht rechtzeitig stornierte Einheiten werden nicht erstattet.
10.4. Bei Terminausfällen, welche nicht von der Hundeschule zu vertreten sind, gewährt die Hundeschule dem Kunden Nachholtermine, sofern das Training vom Kunden mindestens 24 Stunden vorher abgesagt und eine Bitte um einen Ersatztermin bei der jeweiligen Trainerin erfolgt ist. Wobei sich die Anzahl der Nachholtermine nach der jeweiligen Dauer des gebuchten Abonnements richtet: In jedem 3-Monats-Abo mit wöchentlichem Trainingsrhythmus gewährt die Hundeschule maximal zwei Ersatztermine, in jedem 6-Monats-Abo mit wöchentlichem Trainingsrhythmus maximal vier Termine. (Das einmal im Monat zusätzlich im Junghunde-Grundknigge Abo stattfindende Training in der Gruppe ist nicht nachholbar! Kann der Kunde nicht teilnehmen, entfällt es ersatzlos). Die Hundeschule wählt hierbei die Ersatztermine aus. Nimmt der Kunde diese Termine nicht wahr, verfällt sein diesbezüglicher Anspruch .
10.5.Bei vom Kunden gekauftem Trainingspaket im Einzeltraining (mehrere Einzelstunden im Block) verfällt der Anspruch des Kunden auf das Kartenguthaben 6 Monate nach Erwerb..

§ 11 Kündigungsfrist Dauertraining

11.1. Die Kündigungsfrist bei Trainingskursen beträgt vier Wochen zum jeweiligen Ende des gebuchten Kurses. Die Kündigung bedarf der Schriftform, maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei der Hundeschule.
11.2. Bei nicht oder nicht fristgerecht erfolgter Kündigung verlängert sich das Dauertraining um die ursprünglich vereinbarte Vertragslaufzeit
11.3. Außerordentliche Kündigung Die Hundeschule hat das Recht zur fristlosen Kündigung wenn: - Der Kunde mit einer (Teil-)Zahlung trotz Mahnung mehr als 10 Tage in Verzug gerät., - Der Kunde sich grob vertragswidrig verhält, insbesondere das Trainingsziel des Kurses oder andere Teilnehmer trotz Abmahnung gefährdet werden oder der Kunde sich trotz Abmahnung gegenüber der Hundeschule oder anderen Teilnehmern ungebührlich verhält.

§ 12 Fälligkeit der Gebühren

12.1. Die Gebühr für das Einstiegs-Abo wird sofort nach Rechnungsstellung fällig. Für die 3-Monats-/ 6-Monats-Abos wird jeweils nach Abo-Beginn einmalig eine Gesamtrechnung erstellt, die in monatlichen Teilbeträgen entsprechend der Abozeit - 3/6 Monate – im Voraus zu zahlen ist. Der Kunde trägt die Verantwortung für eine regelmäßige, monatliche Zahlung. Gerne kann hierfür z.B. ein Dauerauftrag eingerichtet werden.

§ 13 Kursgepflogenheiten

13.1. Sofern nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, ist Erfüllungsort und Trainingsort die Hundeschule.
13.2. Alle Manipulationen am Hund, mit denen ihm Angst, Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden, sind strikt untersagt. Hierzu zählen u.a. jede Form von Leinenruck, Anschreien, Treten, Schlagen sowie das Runterdrücken und am Boden halten des Tieres.t.
13.3. Es ist generell untersagt, ohne Aufforderung, anderen Hunden Futter oder Leckerchen zu geben, sie anzufassen oder anderweitig zu manipulieren. .
13.4. Während der Trainingszeiten und auf dem Trainingsgelände besteht Rauchverbot..
13.5. Etwaige Hinterlassenschaften des Hundes auf dem Weg zum Trainingsgelände bzw. während des Trainings sind vom Kunden unverzüglich zu beseitigen. . 13.6. Grundsätzlich besteht auf dem gesamten Gelände der Hundeschule einschließlich des Parkplatzes Leinenpflicht, es sei denn der Hundetrainer fordert zum Ableinen auf. Es ist darauf zu achten, dass der eigene Hund keinen fremden Menschen und/oder Artgenossen belästigt, sei es durch Anspringen, Beschnuppern oder Ähnliches. .
13.7. Zum Training mitzubringen sind passendes Halsband und/oder Geschirr und eine Führleine von max. 2 m mit zwei Karabinerhaken, sowie Leckerchen und/oder Spielzeug..
13.8. Während des Trainings ist der Einsatz von Roll- und Ausziehleinen, „Gentle Walk“-, „Easy Walk“- oder Lupigeschirren, sowie Stachelhalsbänder, Endloswürgern, Master Plus- oder Teletaktgeräten und anderen Hilfsmitteln strikt verboten. .

§ 14 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 
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